Unser Imkerkollege Karl Heinz Bablock musste im Jahr 2009 seine gesamte Honigernte in einer Müllverbrennungsanlage vernichten, da dieser Honig durch Pollen des Genmaises MON 810 verunreinigt wurde, welcher nicht als Lebensmittel zugelassen ist.
Der anschließende Prozessmarathon, den unser Kollege zusammen mit dem Mellifera e.V. und dem “Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik” durchhielt hatte nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein erfolgreiches Ende.
Das EuGH bestätigte die Auffassung, dass selbst geringste Spuren von gentechnisch veränderten Organismen in Honig dazu führen, dass dieser dem europäischen Gentechnikrecht unterliegt und vernichtet werden muss. Dies bedeutet, dass wir Imker nun einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn unser Honig Spuren von Gentechnik enthält.
In letzter Konsequenz könnte dies bedeuten, dass zukünftig viele Importhonige aus den Regalen der Lebensmittelmärkte verschwinden müssen und indirekt die Zulassung, bzw. Wiederzulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in weite Ferne rückt.
Eine Entscheidung die auch in der Bevölkerung einen breiten Rückhalt finden sollte. Schließlich haben im Oktober 2010, in einer repräsentativen Studie des Bundesamtes für Naturschutz, rund 87% der Deutschen gegen den Anbau und den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft ausgesprochen und fordern sogar ein Verbot.
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